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1. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 78

1905 - Wittenberg : Herrosé
78 eine Burg erbauten und sie zu Ehren der Heiligen Jungfrau, ihrer Schutzherrin, die Marienburg nannten, mochte es kaum von vorn- herein beabsichtigt gewesen sein, sie als den Mittelpunkt der da- mals bereits gesicherten Herrschaft über das Bernsteinland zu er- richten; aber die Vorzüge der bewundernswerten Lage mussten bald ins Auge fallen. Während Danzig der Nähe des Meeres, der Ader eines gewaltigen Stroms, dem Zusammentreffen von Höhe und Niederung seine bedeutende handelswichtige Lage verdankt, musste bei der Marienburg der Gesichtspunkt für den Handel Ver- Marienburg. waltungs- und militärischen Zwecken untergeordnet bleiben. Dieser Sitz der Ordensherrschaft war von Thorn und Königsberg etwa gleich weit entfernt, stand mit beiden durch das Haff, die Nogat und die Weichsel in Verbindung, gestattete über Elbing und Marienwerder einen leichten und ungestörten Verkehr mit den inneren Landschaften und den daselbst angelegten Burgen, denen rasch Truppen zugeführt werden konnten, eröffnete aber zugleich west- wärts eine grossartige Aussicht von künftigen Erwerbungen und Erweiterungen; Danzig mit seiner Weltstellung dämmerte am fernen Gesichtskreise, und das Meer mit seiner Unendlichkeit stand wenigstens vor dem geistigen Auge da. Überhaupt hat es von jeher in der Staatskunst einer erobernden Macht gelegen, den Sitz ihrer Herrschaft nicht in den Mittelpunkt des bereits bezwungenen Landes (dieser wäre hier etwa Elbing gewesen), sondern da anzu- legen, wo der Blick auf die noch zu überwältigenden Landschaften

2. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 129

1905 - Wittenberg : Herrosé
129 über die Rechte an einem eingetragenen Gebrauchsmuster. Auch die Strafbestimmungen wegen unbefugter Benutzung e>ner patentierten Er- findung entsprechen denen, die beim Gebrauchsmuster bereits angeführt wurden. Im Patentamte wird, wie für Gebrauchsmuster, so auch für Me Patente eine für jedermann zur Einsicht zugängliche Rolle geführt, in der alles Wesentliche, die Patente betreffende, sowie der Warne und Wohnort ihrer jeweiligen Besitzer und ihrer etwa bestellten Vertreter eingetragen steht. Das Patentamt veröffentlicht ferner durch ein amtliches Blatt den wesent- lichen Teil der Beschreibungen und Zeichnungen aller Patente, soweit man sie nicht im Jntereffe des Reichs für die Zwecke des Heeres oder der Flotte geheim hält. Außerdem werden von ihm noch Patent- schriften herausgegeben, die eine genaue Wiedergabe der Beschreibungen und Zeichnungen jedes einzelnen Patents bieten. Sie sind vom Patentamte zu beziehen und kosten einzeln 1 Ji und beim Bezüge von zwanzig und mehr Stück 0 50 Jt. Sowohl im Patentamt in Berlin, als auch in vielen anderen Städten in Deutschland kann inan Einsicht in die Patentschriften nehmen und, da alle Elfindungen in Fach-Klassen eingeteilt sind, sich unickwer über die in einem bestimmten Fache in Deutschland bereits patentierten Erfindungen Auskunft ver- schaffen. Das einfachste und verhältnismätzig sicherste, wobl auch billigste Mittel, um sich zu vergewissern, ob eine gemachte vermeintliche Erfindung im Sinne des Gesetzes auch tatsächlich neu ist, bleibt immer ihre Anmeldung beim Patentamte. Handelt es sich dabei um Dinge, die wohl auch unter den Gebrauchsmusterschutz gebracht werden könnten, und will man sich, der geringeren Kosten oder anderer Gründe wegen, mit einer Schutzdauer von nur 6 Jahren begnügen, dann kann man eine zunächst zum Patent angemeldete Erfindung nach der Vorprüfung immer noch zum Gebrauchsmustertchutz anmelden. Atari hat in dein Falle nur nötig, die Bekanntmachung der Anmeldung einige Zeit aus- setzen zu lassen, meldet inzwischen den Gegenstand als Gebrauchsmuster an und zieht, nachdem seine Eintragung in die Rolle für Gebrauchs- muster erfolgt ist, die Patentanmeldung zurück. Rur eine verhältnismäßig geringe Anzahl der alljährlich genommenen Patente erreicht durch Ablauf ein natürliches Ende. Dre große Mehrzahl verfällt vorher wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren. Hieraus folgt, daß Patente den Erwartungen, die die Erfinder daran knüpfen, nur selten zu entsprechen pflegen. Sie tollten aus dieser unwiderleglichen Tatsache eine Lehre ziehen und ihre Erfindungen sorgfältiger — auch nach ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit hin — prüfen, bevor sie ein Patent, zumal im Auslande, darauf nachsuchen. Nur wenige wissen, wie schwierig und zeitraubend, oft auch kosttpieliq es ist, Patente, selbst aus gute Erfindungen, die nicht für den eigenen Be- trieb nutzbar gemacht werden können, in absehbarer Zeit anderweitig so zur Geltung zu bringen, daß sie ihrem Eigentümer angemessene Er- trägnisse liefern. Das schließt natürlich nicht aus, daß es auch sehr gewinnbringende Patente gegeben hat und stets geben wird, sowie daß das deutsche Patentgesetz auf die Entwicklung der deutschen Industrie Scharf, Lesebuch. g

3. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 81

1905 - Wittenberg : Herrosé
81 Von den wasserwärts ausgegangenen Gütern sind zu nennen: Getreide, Kartoffeln, Kartoffelmehl, Sirup, Spiritus, Zucker, Zink, Maschinen; für Zement ist Stettin der Hauptausfuhrhafen Deutschlands. In der Stettiner Industrie, wie auch unter allen deutschen Schiffs- werften nimmt die Maschinenbau-Aktiengesellschaft „Vulkan" die erste Stelle ein. Die Einrichtungen und Leistungen der Werft können den bedeutendsten Werften der Welt an die Seite gestellt werden. Von den Herren Früchtenicht und Brock wurde 1651 in dem damals kleinen Dorfe Bredow die Einrichtung einer Werft für den Bau eiserner Schiffe in Angriff genommen. Im Jahre 1857 wurde die Werft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, damit die Mittel zu ihrer bedeutenden Erweiterung beschafft werden konnten. Von kleinen Anfängen ist die Fabrik durch die Tüchtigkeit und den Wagemut der zur Leitung des Unternehmens berufenen Vorstände zu einer Weltanstalt erhoben worden, deren Erzeugnisse unter den ersten genannt werden, die die deutsche Industrie nach allen Ländern hinsendet. Neben dem Schiffsbau wurde auch der Bau von Lokomotiven auf- genommen, und mehr als 2000 solcher Maschinen sind bis jetzt für die Eisenbahnen des In- und Auslandes aus dem „Vulkan" hervorgegangen. Das ursprüngliche Aktienkapital von 3 Millionen Mark ist bis aus 10 Millionen gestiegen. Während die Anlagen 1857 einen Wert von nicht ganz 2 Millionen Mark hatten, bezifferte sich der Gesamt- anlagewert 1902 auf 30 Millionen Mark, so daß also eine fünfzehn- fache Vergrößerung eingetreten war. Die Grundfläche der ganzen Fabrik betrug 1870 8 da, gegenwärtig umfaßt sie über 30 ha. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter betrug damals 1800, 1902 waren 7500 Arbeiter in der Fabrik tätig. Das erste Schiff, das gebaut wurde, war der Raddampfer „Dievenow", der 45 Jahre in Fahrt gewesen ist. Die ersten kleineren Kriegsschiffe wurden 1866 für die norddeutsche Marine in Bau ge- nommen, im Jahre 1869 die größere Schiffsmaschine für die Panzer- fregatte „Hansa". Ein größeres Panzerschiff wurde 1870 gebaut. Einschließlich der in Bau befindlichen Schiffe waren 1902 ins- gesamt 254 Schiffe auf den Hellingen des „Vulkan" erbaut worden, und zwar 62 größere und kleinere Kriegsschiffe, 143 größere und kleinere Schraubendampfer für die Handelsmarine, 49 verschiedene Raddampfer. Für die deutsche Kriegsmarine sind 18, für die russische Kriegsmarine mehrere Torpedoboote und ein geschützter Kreuzer, für die chinesische 24 Kriegsschiffe, für den Norddeutschen Lloyd 12 große Dampfer und für die Hamburg-Amerikalinie 8 solcher Dampfer gebaut worden. Die Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm der Große", „Kron- prinz Wilhelm" und „Deutschland" sind gegenwärtig die schnellsten Ozeandampfer der Welt, mit Maschinen ausgerüstet von 30 000 bezw. 33 000 und 36 000 Pferdekraft. Ein weiterer großer Schnelldampfer des Norddeutschen Llyod, „Wilhelm Ii.", ist im Sommer 1902 vom Stapel gelaufen und hat seine ersten Fahrten im Frühjahr 1903 begonnen. Der Raumgehalt dieses Schiffes beträgt ungefähr 20000 Tonnen und seine Länge ¿16,50 m. Scharf, Lesebuch. 6

4. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 131

1905 - Wittenberg : Herrosé
131 teuer zu stehen kommen, da die Gerichtsgebühren nicht niedrig sind und ein Rechtsanwalt eine Prozeßführung nicht umsonst übernehmen kann. Zudem läßt sich der Ausgang eines Rechtsstreites, selbst wenn die Verhältnisie sonnenklar zu liegen scheinen, nicht imnier voraussehen, und in dem Falle Iv lagen zu einem gerichtlichen Prozesse nicht ein- mal genügende Anhaltspunkte vor. Welcher Weg war also einzuschlagen? Nun, die in den Fallen I—iii benachteiligten Personen, bezw. ihre gesetzlichen Vertreter (Vater oder Vormund bei Minderjährigen) gingen nach der Gerichisschreiberei des aus Grund des Gesetzes vom 20. Zuli 1890 am Orte eingerichteten Gewerbegerichtes und trugen dort ihre Sache dem Gerichtsschreiber vor. Dieser nahm, nachdem er sich über- zeugt hatte, daß sein Gericht in der Sache zuständig war (§ 4 des Gesetzes), den Tatbestand protokollarisch auf, wie auch genau die Forderung der Kläger. Letztere beantragten natürlich die kostenpflichtige Verurteilung der Beklagten. Darauf trug der Gerichtsschreiber dem Vorsitzenden des Gerichts, einem auf ein Jahr erwählten Magistratsvertreler, die Sache vor, und dieser bestimmte einen möglichst nahen Termin zur Austragung des Rechtsstreites. Der Gerichtsschreiber verständigte darüber sofort die Kläger und ersuchte sie, in dem Verhandlungstermin pünktlich zu er- scheinen, widrigenfalls ihre Klage abgewiesen weiden würde. Sodann fertigte er die Klagezustellung an die Beklagten aus und ließ sie ihnen durch einen Magistratsbolen einhändigen. Ungefähr acht Tage danach fand im Rathause, Zimmer Nr. 7, eine öffentliche Gewerbegerichtsverhandlung statt. Vorsitzender war Stadt- rat Dr. Helling, Beisitzer waren a) als Arbeitgeber: Fabrikbesitzer Paul Adam und Tischlermeister Otto Haupt, b) als Arbeitnehmer: Schlosser Heinrich Kuntze und Hafenarbeiter Emil Frommann, Gerichtsschreiber: Magistrats-Sekretär Wilbrandt. Bei Fall 1 wurde rn der mündlichen Verhandlung festgestellt, daß die Parteien einen Vergleich schlossen dahingehend, der Kläger ermäßigt seine Forderung von 1,50 auf 1 Jt und der Beklagte erkennt sie in dieser Höhe an, bezahlt sie auch sofort an Gerichtsstelle. Kosten ent- standen nicht, da bei einem Vergleiche solche nicht zulässig sind (§ 58 d. Ges.). Im Falle Ii hingegen mußte das Gericht ein Urteil fällen. Es entschied, daß der Beklagte Febx, da er den eingeklagten Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Lohnforderung in Höhe von 4 Jt aus dem Beschästigungsver hältnis der Tochter des Klägers bei ihm an- erkannte, dem Anerkenntnisse gemäß §§ 307, 91 und 92 der Zivil- prozeßordnung zu verurteilen sei und eifannte daher zu Recht: der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vier Mark zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die letztern beliefen sich, da der Gegenstand des Streitobjektes 20 Jt nicht überstieg, auf 1 Jt (durch ortsstatutarische Bestimmung kann auch ein niedrigerer Satz eingeführt werden). Und damit war der Streitfall endgültig ausgetragen; denn nach § 55 des Ges. ist eine Berufung nur dann zulässig, wenn der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 100 Jt übersteigt. 9*

5. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 83

1905 - Wittenberg : Herrosé
83 Rückhalt in ein Land zu gehen, dessen Sprache man nicht versteht, und ein junger Mann hat auch nicht die genügende Charakterfestigkeit, um den sittlichen Gefahren mancherlei Art standzuhalten. Schon aus diesem Grunde ist London vor Paris für den ersten Versuch zu empfehlen. Hier sind die Kellnervereine in einer Weise entwickelt und eingerichtet, daß sie gewissermaßen Elternstelle an den jungen Leuten versehen. Der „Verein der Hotelangestellten Gens" hat sein Besitztum Charlotte-Street 107, der „Deutsche Kellnerverein Berlin" in Clip- stone-Street 36 und der „Deutsche Kellnerbund Leipzig" Charlotte- Street 84, Fitzroy-Square W. Diese Vereine sind Schutz und Stütze für ihre Mitglieder. In London ist der Jüngling außerdem nicht so sehr sittlichen Gefahren ausgesetzt als in dem leichtlebigen Paris. Getrosten Mutes, voll schöner Hoffnungen und guter Vorsätze trat ich meine Reise an. Der Seefahrt verdanke ich reiche Genüsse. Die Ankunft in London erfolgte auf Victoria-Station. Mein Gepäck behielt ich scharf im Auge, damit mich fremde Liebhaber nicht etwa erleichterten. Nachdem ich einem Kutscher das Klubhaus des Deutschen Kellnerbundes als Ziel genannt hatte, langte ich nach schneller Fahrt dort an. Der Geschäftsführer nahm mich freundlich auf und sorgte für meine Unterkunft. Mit mehreren anwesenden Kollegen konnte ich freundschaftlich verkehren und über die Verhältnisse der Riesenstadt eingehend sprechen. Der Aufenthalt im Vereinshause war eine große Wohltat für mich; in jeder Hinsicht war ich aufs beste versorgt und beraten, und ich fühlte mich so wohlgeborgen wie im Vaterhause. Die Stellenvermittlung wird im Hause besorgt. Es geht dabei redlich zu, und man zahlt eine billige Vergütung, während man in den Vermittlungs- geschäften der Großstadt oft stark geplündert und ausgesogen wird. Zum Glück brauchte ich nicht, wie viele andere, wochenlang auf eine Stellung zu warten, sondern fand schon nach wenigen Tagen in einem feineren Privathause als „Inäoor servant" einen Platz. Man zieht eine solche Stelle der Beschäftigung in einem Hotel mit mehreren deutschen Kellnern vor, da man in den Familien nur englisch sprechen hört und darum beffere Gelegenheit zur Erlernung des Englischen hat. Das ist für den Kellner die Hauptsache. Ein Ruheposten oder eine angenehme Stellung ist ein solcher Platz freilich nicht. Man ist sehr beschäftigt und muß Arbeiten verrichten, die man als Lehrling nicht getan hat. Aber das schadet nichts. Wer Rosen pflücken will, macht auch mit den Dornen Bekanntschaft. Nur der wird sich des Erfolges freuen, der bei jeder Arbeit mutig und kräftig zugreift und sie in zäher Ausdauer beendet. Neben freier Wäsche und Kleidung erhielt ich monatlich 30 Schilling. Obschon man in dienender Stellung eine hervorragende Rücksichtnahme nicht erwarten kann, war doch meine Behandlung im allgemeinen durchaus befriedigend. Die freien Stunden benutzte ich zum fleißigen Lernen der englischen Grammatik und zu Übungen in der schriftlichen Darstellung; denn ich wollte die englische Sprache möglichst gründlich erlernen. Als ich den ganzen Betrieb des Hauses genügend kennen gelernt hatte, arbeitete ich einige Zeit in einem „Boardinghaus", in dem ich mich recht gut stand. Jetzt 6*

6. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 133

1905 - Wittenberg : Herrosé
laberten Zeugen. Nachdem die Zeugen auf die Bedeutung des Eides' hingewiesen waren, wurden sie einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen zur Sache vernommen. Die Anwälte verlasen die aus dem Protokoll über die letzte Verhandlung ersichtlichen Anträge und verhandelten sodann zur Sache. Erkannt und verkündigt wurde dann vom Gerichtshöfe: „Die Berufung des Beklagten aegen das am ... verkündete Urteil des Gewerbegerichts zu ... wird zurückgewiesen und der Beklagte verurteilt, die Kosten der Berufuna zu tragen." Die Gründe für dieses Urteil wurden vom Vorsitzenden in eingehender Weise klargestellt. Hiermit war der Streit endgültig ausgetragen, nur halte Meister Leopoldt erhebliche Kosten zu bezahlen: 15 Ji Gerichtskosten, 2.14 = 28 Jt Rechtsanwaltskosten, 4,80 Jt Schreibgebühren und Zu- stellungskosten und 4,00 Ji> Zeugengebühren, in Summa allo 52,40 Ji, während die gesamten Kosten des Streitfalles beim Gewerbegerlcht nur 6 Mark betrugen. Wieviel Geld al>o hätte er sich erhalten können, wenn er sich bei dem Gewerbegerichtsurteile beruhigt hätte! Und wie finanziell vorteilhaft muß daher das Gewerbegericht gegen- über dem ordentlichen Gerichte für den Handwerker und Kleingewerbe- treibenden erscheinen! Aber das Gewerbegericht kann auch noch in andern als in Rechtsstreitigkeiten seine segensreiche Tätigkeit entfalten. Und dazu bot unser oben dargelegter Iv. Fall Veranlassung. Als die Bauhandmerker — Arbeitgeber und Arbeitnehmer — zu einer Einigung nicht kamen und die Rot schon hier und da Einkehr hielt, wurde in beiden Parteien der Vorschlag gemacht, das Gewerbe- gericht als Einigungsamt anzurufen. Es wurden je 3 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten, sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befanden und nicht durch gericht- liche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt waren, als Vertreter zu den Verhandlungen beim Gewerbegericht be- auftragt. Das letztere prüfte die Verhältnisse der vorgeschlagenen Vertreter, begnügte sich mit ihrer Anzahl und entsprach dem Antrage «ach Herbeiführung einer Einigung. Der Vorsitzende 4)r. Helling hielt einen Termin zu gemeinsamer Verhandlung ab, gab jedem Teile Gelegenheit, sich über das Vorbringen des andern Teiles, sowie über die vorliegenden Aussagen der Auskunftspersonen zu äußern und brachte es wirklich dahin, daß die vorher so hitzigen Köpfe schließlich herüber und hinüber etwas nachgaben und in eine Beilegung des Streiks einwilligten. Die Vereinbarung kam zustande, und ihr Inhalt wurde durch eine von sämtlichen Mitgliedern des Einigungs- amtes und von den Vertretern beider Teile unterzeichnete Bekannt- machung veröffentlicht. Der gewerbliche Frieden war wieder hergestellt, und des freuten sich die Glieder der davon betroffenen Familien; denn Frieden ernährt, aber Unfrieden verzehrt. 63. Wie kommt der Handwerker zu seinem Gelde? 1. Wie der Handwerker zu seinem Gelde kommt? — Das ist doch eigentlich eine recht müßige Frage! Er schreibt seine Rechnungeii

7. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 85

1905 - Wittenberg : Herrosé
85 schauen kann. Auch in Paris suchen die Vereine die Mitglieder / zu- sammenzuhalten und die Geselligkeit zu fördern. Hauptsächlich verfolgt diesen Zweck der Gesangverein „Klub Freundschaft", der jeden Freitag- abend in seinem Vereinshaus (Rue St. Augustin 5) Singstunden hält, fast nur deutsche Kellner zu Mitgliedern hat und jeden ordentlichen Ankömmling gern aufnimmt. Im Kreise froher Sänger vergißt man beim kräftigen Schalle deutscher Lieder, daß man in fremdem Lande weilt. Der Verein veranstaltet auch andere Vergnügungen, bei denen eine unschuldige Fröhlichkeit zur Geltung kommt. Nach zweijährigem Aufenthalte verließ ich Paris und kehrte nach Deutschland zurück. Meine berufliche Ausbildung ist in jeder Hinsicht gründlich und vortrefflich. Die englische und französische Sprache be- herrsche ich ziemlich sicher. An guter Stellung und lohnender Be- schäftigung hat es mir noch nicht gefehlt. Die geopferte Zeit trägt schöne Früchte, und das verbrauchte Geld bringt reiche Zinsen. Ob man noch nach Südfrankreich, nach Belgien und der Schweiz oder gar auch nach Nordamerika gehen soll, hängt von den Umständen ab. Nötig ist es aber nicht. Doch auf eine wichtige Sache möchte ich noch besonders aufmerksam machen. Wer im Auslande lebt, soll auch Land und Leute mit offenen Augen und aufmerksamen Blicken betrachten, um die Charaktereigentümlichkeiten, die Sitten und Ge- bräuche kennen zu lernen. Verbringe, junger Freund, deine Freizeit nicht mit Kartenklopfen und Kneipereien oder in Musikhallen, sondern siehe dir die Städte und ihre Sehenswürdigkeiten, ihre Museen, Galerien, Denkmäler und öffentlichen Gebäude, ordentlich an, laffe dich darüber belehren und unterrichte dich selbst über vieles. Es ist un- verzeihlich, wenn du es vernachlässigst, in dieser Weise deinen Geist zu nähren und zu bilden. Die Erinnerungen an diese Besuche und Studien sind die schönsten und bleibendsten an die Fremde. Es macht einen gar betrübenden Eindruck, wenn ein Mann, der mehrere Jahre im Auslande zugebracht hat, an Gesprächen über Sehenswürdigkeiten und Einrichtungen in der Fremde nicht teilnehmen und auf bezügliche Anfragen keinerlei Auskunft erteilen kann. V Uw jym c) Rechtsverhältnisse.' 45. Legen der Pflicht. 1. Es ist ein tiefer Segen, der aus dem Wort dir spricht: „Erfülle allerwegen 2. Welch Ziel du magst erstreben, sei's nah, sei's hoch und fern, — weiht nicht die Pflicht dein Leben, so fehlt dein guter Stern; der Stern, der wunderhelle, mit reinem Himmelslicht von seiner ewigen Quelle dir zum Gewissen spricht. getreulich deine Pflicht!" Das nehme wahr dein Wille wie gleichen Pendelschlag, der nur erst, schweigt er stille, die Ruh dir stören mag.

8. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 138

1905 - Wittenberg : Herrosé
138 c) Wirtschaftliche Tugenden. 64. Ein musterhafter Geschäftsmann. Joseph Baxendale?) Sohn eines englischen Arztes, erhielt eine gute Erziehung. Zum Jüngling herangewachsen, trat er in ein Baum- wollengeschäft ein. Später wurde er Teilhaber eines Speditions- geschäfies, das er durch Agenturen über das ganze Königreich aus- dehnte. Tie Führung eines solchen Geschäftes erforderte viel Kapital, große Tatkraft und einen Leiter ersten Ranges. Als Vorsitzender einer Aktiengesellschaft leitete er den Bau von Eisenbahnen im Jn- und Auslande. Seine angegriffene Gesundheit zwang ihn, nach einer Reihe von Jahren seine Söhne an seinen Platz zu stellen. Aber er blieb d r treue Freund und unermüdliche Wohltäter der Arbeitenden. Baxendale war voll von Weisheit, wie sie in Sprichwörtern nieder- gelegt ist. Der klare Verstand, die reiche Lebenserfahrung und die gründliche Menschenkenntnis stempelten ihn zu einem zuverlässigen Ratgeber. Stets drang er in seine Dienstleute, etwas zurückzulegen für einen bösen Tag oder für ihren Unterhalt im Alter. Den alten Dienstboten gab er ein Ruhegehalt, wenn sie arbeitsunfähig geworden waren. An den Wänden seiner Speicher schrieb er Sprüche an: „Niemals verzweifle." — „Nichts ohne Arbeit." — „Wer alles vertut, was er verdient, ist auf dem Wege zum Bettelsacke." — „Verlorene Zeit ist nicht wieder zu gewinnen." — „Lasset Fleiß, Mäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu Gewohnheiten des Lebens werden." — „Die Furcht des Herrn ist der Weisheit Anfang." — Viele nahmen die Ratschläge zu Herzen und befolgten sie. Oft ließ er an seine Untergebenen Schriftstücke mit wertvollen Belehrungen verteilen. Eines sagt über die Pünktlichkeit: „Methode ist die Türangel des Geschäfts. Es gibt keine Methode ohne Pünktlichkeit. Pünktlichkeit ist wichtig, weil sie dem Frieden und dem Behagen der Familie dient. Der Mangel an jener beeinträchtigt die notwendige Pflichterfüllung. Ein anderer Vorteil der Pünktlichkeit ist die Gemütsruhe, die sie hervorruft. Ein unordentlicher Mensch ist immer voll Hast und Eile. Er hat keine Zeit mit uns zu sprechen, weil er anderswo hingeht. Wenn er dorthin kommt, ist es zu spät für das, was er besorgen will. Eilig muß er nach einem anderen Geschäfte fortstürzen, ehe er mit jenem fertig werden kann. Pünklich- keit verleiht dem Charakter Gewicht. Was der redliche Mann ver- spricht, hält er auch. Dies erzeugt Pünktlichkeit in den Untergebenen; denn die Tugenden pflanzen sich von selbst fort. Dienstboten und Kinder müssen pünktlich sein, wenn ihr Herr und Vater es ist. Ver- sprechungen sind Schulden. Ich schulde dem Pünktlichkeit, dem ich etwas zugesagt habe. Vertrödele ich meine eigene Zeit, so habe ich kein Recht, die Zeit anderer zu vertrödeln." Die persönliche Beaufsichtigung seiner Angestellten führte er mit ') Sprich: Bäxendehl.

9. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 136

1905 - Wittenberg : Herrosé
136 hatten Termin vor dem Amtsrichter, und als ich meine Sache vor- getragen habe und der Amtsrichter den Vogt fragt, was er zu erwidern hatte, erklärt er, sich auf die Sache überhaupt nicht eintasten zu wollen; denn meine Forderung sei verjährt! Ich traute meinen Ohren nicht; denn ich hielt es nicht für möglich, daß ich auf solche Weise um meinen redlich verdienten Lohn kommen sollte. Auch dem Amtsrichter schien die Sache nicht nach dem Sinn zu sein; wenigstens hielt er meinem Gegner vor, er müßte sich doch erinnern, ob und welche Arbeiten ich bei ihm ausgeführt hätte, und es würde doch nicht anständig sein, einen Handwerker auf solche Weise um seinen Verdienst zu bringen. Vogt aber blieb dabei, er könne sich auf nichts einlassen; meine Klage wurde abgewiesen; ich mußte die Gerichtskosten zahlen und hatte den Ärger obendrein. Darum rate ich dir, schiebe solche Sachen nie auf die lange Bank! Handwerkersorderungen verjähren in zwei Jahren; wenn du also im Jahre 1902 eine Arbeit geliefert hast, dann hast du mit Ablauf des Jahres 1904 kein Recht mehr, sie einzutreiben, und das Gericht weist dich zurück." Am Tage nach dieser Unterredung beantragte Meister Streich beim Amtsgericht die mündliche Verhandlung seiner Sache und erhielt auch bald eine Ladung. Pünktlich stellte er sich im Gerichtsgeväude ein und wartete, bis ein Gerichtsdiener rief: „Streich gegen Vogt". Der Meister trug seine Klage vor und war gespannt, was sein Gegner darauf antworten würde. Dieser gab zu, daß Streich ihm den Schrank geliefert hätte; doch wäre er mangelhast gearbeitet und der dafür ge- forderte Preis um mindestens 10 Jt> zu hoch. Meister Streich wußte, daß daran kein wahres Wort war, und wollte schon seinem Ärger laut Luft machen; der Amtsrichter aber bedeutete ihm, bei Gericht müsse alles in Ruhe und Ordnung hergehen; wenn Vogt bestritte, daß die Arbeit gut und preiswert sei, dann müsse darüber Beweis erhoben werden; ob er nicht einen Sachverständigen vorschlagen könne. Meister Streich nannte den Obermeister der Schreinerinnung; Vogt erklärte sich einverstanden, und der Amtsrichter machte den streitenden Par- teien bekannt, daß sie sich nach acht Tagen vor Gericht wieder einzu- finden hätten. Am festgesetzten Tage erschien außer Streich und Vogt auch der Obermeister vor dem Amtsrichter und gab sein Gutachten dahin ab: der Schrank sei gut gearbeitet; allerdings habe er sich etwas gezogen, und die Tür schließe nicht genau; aber dies sei wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß er an einer feuchten Wand und aus unebenem Fußboden stehe. Der geforderte Preis von 50 Ji sei angemessen. Vogt suchte noch einige Einwendungen zu machen; aber der Amts- richter verurteilte ihn, seinem Gläubiger die geforderte Summe zu zahlen und die Prozeßkoüen zu tragen. Auch wurde das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt. Streich hoffte nun, jetzt würde sich Vogt beeilen, seine Schuld ab- zutragen; aber dieser ließ nichts von sich hören. Jnfolgedeffen er- kundigte sich der Meister bei der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts,

10. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 140

1905 - Wittenberg : Herrosé
140 Weizenäcker trügen seit lange nicht mehr so gut; zweifelsohne märe der Spatzenfraß immer daran schuld. Der Hausfreund ließ es dahin- gestellt und fuhr fort: „Aber, Nachbar, habt Ihr denn schon einen weißen Spatzen gesehen?" „Nein," gab der Rückwärts zur Antwort, „die hier herumfliegen, sind alle grau." „Glaub's wohl," sagte darauf der Nachbar, „mit dem weißen Spatzen hat es sein eigen Bewenden. Alle Jahre kommt nur einer zur Welt, und weil er gar absonderlich ist, so beißen ihn die anderen, und er muß sein Futter suchen am frühen Morgen und dann wieder zu Neste gehen." _ „Das wäre!" sagte Rückwärts, „den muß ich sehen, und gelingt's, da fang' ick ihn auch." Am nächsten Morgen in aller Frühe war der Bauer auf den Beinen und ging um seinen Hof herum, auch ein Stücklein ins Feld hinein, ob der weiße Spatz nicht bald vom Zieste käine. Aber der wollte nicht kommen, und das verdroß den Bauer, jedoch noch mehr, daß auch sein Gesinde nicht aus dem Neste wollte, und die Sonne stand schon hoch. Dazu schrie das Vieh in den Ställen, und es war niemand da, der ihm Futter gab. Jndein sieht er einen Knecht auf den Hof kommen, der trägt einen Sack auf der Schulter und will schnell zum Hoftore hinaus; dem eilt er nach und nimnit ihm die Last ab; denn in die Mühle sollte sie nicht, sondern ins Wirtshaus, wo der Knecht stark aus der Kreide stand. Nach dem weißen Spatzen sehend, schaut der Bauer in den Kuh- stall hinein, wo eben die Milchmagd einer Nachbarin durchs Fenster die Milch zürn Morgenkaffee reicht, und die Milch war nicht mit des Herrn Maß gemessen. „Eine saubere Wirtschaft das!" denkt der Bauer und weckt scheltend sein Weib und erklärt, das lange Schlafen müsse ein Ende haben, oder er wolle nicht Rückwärts heißen. Und bei sich selber denkt er: „Stehe ich früh auf wie heule, so muß auch das Packvolk aus dem Hofe heraus, und dabei sehe ich am Ende doch den weißen Spatzen, und will's das Glück, so fange ich ihn auch." Wie aber der Bauer das etliche Wochen getrieben hatte, da sah er nicht mehr nach dem weißen Spatzen, sondern dachte allein an seinen Vorsatz, und aus dem Rückwärts wurde bald ein Vorwärts. Und als der Nachbar wieder kam und ihn fragte: „Wie stehts, Gevatter, habt Ihr den weißen Spatzen gesehen?" da lächelte der Bauer und drückte dem Freund die Hand und sagte: „Gott lohn's Euch." O. Glaubrecht. 66. Das Glück durch die Gelbwurst. Der alte Tuchfabrikant Keller pflegte gern folgende Geschichte zu erzählen: Ich war erst kurze Zeit aus der Fremde zurück und hatte mein eignes, kleines Geschäft angefangen. Da war die Leipziger Wollmesse.
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